Sie möchten sich die MwSt. erstatten lassen, da Sie im Nicht-EU-Ausland leben?
Selbstverständlich können wir Ihnen die Mehrwertsteuer zurückerstatten - vorausgesetzt, die Ware wird von uns an eine Adresse innerhalb der EU geliefert und Sie senden uns auf einen von Ihnen und vom Zoll ausgefüllten "Ausfuhrkassenzettel" zwecks MwSt.-Rückerstattung zu. Den von Ihnen ausgefüllten Ausfuhrkassenzettel, Ihren Reisepass, den Kaufbeleg und die originalverpackte und ungenutze Ware legen Sie Ihrem Zollamt am letzten Ort an dem Sie die das Gebiet der EU verlassen bei Einfuhr in ein Nicht-EU-Land vor und lassen ihn von den Zollbehörden ausfüllen, abstempeln und unterschreiben. Dieses Dokument schicken Sie dann im Original an unsere Adresse in Westerkappeln - eine Zusendung per Fax, per e-mail oder eine Kopie per Post wird vom deutschen Finanzamt nicht anerkannt (in diesem Fall können wir Ihnen den MwSt.-Betrag leider nicht erstatten).
Den Ausfuhrkassenzettel können Sie sich über den folgenden Link herunter laden, dann ausdrucken, selbst ausfüllen (bitte nur Punkt 2 bis 10; Punkt 11 und 12 wird von uns ausgefüllt und ab Punkt 13 füllt die Grenzzollstelle das Formular aus) und dann zusammen mit der Ware dem Zollamt vorlegen:
Download der Unterlagen und des Merkblattes:
Ausfuhrkassenzettel hier runterladen (pdf-Datei)
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (pdf-Datei)
Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen:
1. Sie haben Ihren Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat und können dies durch Personaldokumente gegenüber dem Zoll auch nachweisen. Die Staatsangehörigkeit spielt hier keine Rolle.
2. Sie sind nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels, der zu einem inländischen Aufenthalt von länger als 3 Monaten berechtigt und
3. Sie führen die Waren innerhalb von 3 Monaten (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist) selbst in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus.
Sie müssen sich die Ausfuhr der Ware beim Zoll bestätigen lassen. Das können Sie nur am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze, z.B. Deutschland-Schweiz. Sie müssen die eingekaufte Ware, den Tax Free Voucher mit dem passenden Kassenbon und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen. Der Zollstempel bestätigt die Ausfuhr der Ware.
Sie müssen die eingekaufte Ware, den Ausfuhrkassenzettel mit dem passenden Kassenbon und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen.
Am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze, z.B. Deutschland-Schweiz.
Ja, mit dem Zollstempel wird die Ausfuhr bestätigt und erst dann kann man die MwSt. zurückbekommen.
Ja, und zwar in der Originalverpackung und einem einwandfreiem Zustand. Sonst könnte der Zoll die Bescheinigung der Ausfuhr verweigern.
Nein, denn die Ware muss dem Zoll in der Originalverpackung und einem einwandfreiem Zustand vorgezeigt werden. Sonst könnte der Zoll die Bescheinigung der Ausfuhr verweigern.
Drei Monate (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist).
Wie fülle ich meinen Tax Free Formular aus?
a. Vollständiger Vor- und Nachname
b. Vollständige Adresse und Land an dem Sie Ihren ersten Wohnsitz haben
c. Passnummer
d. Datum und Unterschrift
e. Falls Sie die Überweisung wünschen, Ihre vollständige Bankdaten
Die Rückerstattung ist die gesetzliche MwSt. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5.00 Euro.
Nach Erhalt, des vom Zoll abgestempelten Dokumentes wird die MwSt. Rückerstattung innerhalb von 3-5 Werktagen veranlasst.
Bitte senden Sie uns die Original zu.
Beim Einschicken raten wir Ihnen, Ihre Tax Free Unterlagen (die original Quittung und den Briefumschlag) zu kopieren oder zu fotografieren und ggf. per Einschreiben an die folgende Adresse zu senden:
Foto Erhardt GmbH
Buchhaltung
Gartenkamp 101
49492 Westerkappeln
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